Allgemeine Geschäftsbedingungen der Haz Metal Deutschlad GmbH
1. Vertragsschluss, Schriftform, Datenschutz
1.1 Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Anders lautende Bedingungen werden
nicht Vertragsinhalt.
1.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
Auf Nebenabreden vor und bei Vertragsschluss kann sich der Kunde nur berufen, wenn
wir diese unverzüglich schriftlich bestätigen. Von unseren Mitarbeitern abgegebene Erklärungen
sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Verbesserungen unserer Waren bleiben
vorbehalten.
1.4 Wir sind berechtigt, die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten elektronisch zu
speichern.
2. Aufrechung, Zurückbehaltung, Abtretung
Der Kunde kann das Recht zur Aufrechung oder Zurückbehaltung nur im Falle rechtskräftig
festgestellter oder unstreitiger Gegenforderungen geltend machen. Wir sind berechtigt, die
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
3. Versandkosten, Gefahrübergang, Annahmeverzug
Der Kunde kann das Recht zur Aufrechung oder Zurückbehaltung nur im Falle rechtskräftig
festgestellter oder unstreitiger Gegenforderungen geltend machen. Wir sind berechtigt, die
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
3.1 Der Kunde trägt Transport-, Versicherungs- und Verpackungskosten und übernimmt die
Entsorgung der Verpackung. Wir sind nicht verpflichtet, die günstigste Versandart zu wählen.
3.2 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferware unser Werk verlässt, auch
wenn wir Versand oder Ausfuhr übernehmen, oder sobald sich der Kunde in Annahmeverzug
befindet.
3.3 Bei Annahmeverzug können wir die Lieferware unter Aufrechterhaltung unseres Erfüllungsanspruchs
auf Kosten des Kunden einlagern lassen oder nach vorheriger Androhung
und Fristsetzung für Rechnung des Kunden anderweitig veräußern.
4. Lieferfristen, Verzug, Verspätungsschäden
4.1 Lieferfristen verstehen sich ab Werk. Sie beginnen erst nach Klärung der bei Vertragsschluss
noch offenen technischen Fragen, nach Eingang vom Kunden zu beschaffender Unterlagen wie
Zeichnungen und Genehmigungen und/oder noch zu leistender Anzahlungen sowie
Produktionsfreigaben zu laufen.
4.2 Höhere Gewalt, nicht von uns zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen,
Versorgungsmängel und/oder verzögerte/unterlassene Belieferung durch Vorlieferanten
verlängern die Lieferfristen um die hierdurch verursachte Verzögerungszeit. Dasselbe gilt im
Fall vom Kunden geforderter zusätzlicher oder geänderter Leistungen.
4.3 Unser Lieferverzug setzt in jedem Fall eine Mahnung des Kunden mit angemessener
Nachfrist voraus.
4.4 Hinsichtlich der Verzugsfolgen ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss von uns
voraussehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 10 %
des Wertes der Lieferware. Die Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
und/oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Kunde hat uns über
drohende Verzugsfolgen unverzüglich schriftlich zu informieren.
5. Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung
5.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ausschließlich
Verpackung. Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 6 Monate, so können
wir gem. § 315 BGB im Rahmen billigen Ermessens einen angemessenen Preisaufschlag
verlangen, der unserer Kostensteigerung bis zur Lieferung entspricht.
5.2 Rechnungen sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen ohne Abzug
sofort in EURO zur Zahlung fällig. Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber und
auf Kosten des Kunden an.
5.3 Bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden
können wir jede Einzellieferung von ihrer Vorausbezahlung in Höhe ihres Rechnungsbetrages
abhängig machen.
6. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung
6.1 Die Lieferware bleibt bis zu ihrer vollständigen und vorbehaltlosen Bezahlung unser
Eigentum. Haben wir noch weitere Forderungen gegen den Kunden, so bleibt der
Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen.
6.2 Weiterveräußern darf der Kunde Vorbehaltsware - im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
- nur, wenn er seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung nicht abgetreten, verpfändet
oder sonst wie belastet hat.
6.3 Wird Vorbehaltsware durch Verbindung mit anderen Gegenständen Bestandteil einer
neuen (Gesamt-) Sache, so werden wir an dieser unmittelbar quotenmäßig Miteigentümer,
auch wenn sie als Hauptsache anzusehen ist. Unsere Miteigentumsquote richtet sich nach
dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache im
Zeitpunkt der Verbindung.
6.4 Eine Verbindung der Lieferware mit einem Gebäude oder Grundstück erfolgt bis zu ihrer
vollständigen Bezahlung nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB).
Unseren Miteigentumsanteil verwahrt der Kunde kostenlos.
6.5 Der Kunde tritt uns die Ansprüche gegen seine Abnehmer aus der Veräußerung von
Vorbehaltsware (Zi' . 6.2) und/oder neu gebildeten Sachen (Zi' . 6.3 u. 6.4) in Höhe unserer
Rechnung für die Vorbehaltsware bereits im Voraus zur Sicherung ab. Solange der Kunde
nicht mit der Bezahlung der Vorbehaltsware in Verzug gerät, kann er die abgetretenen
Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einziehen. Den anteiligen Erlös darf er
jedoch nur zur Bezahlung der Vorbehaltsware an uns verwenden.
6.6 Auf Verlangen des Kunden geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl frei, wenn und
soweit der Nennwert der Sicherheiten 120 % des Nennwerts unserer offenen Forderungen
gegen den Kunden übersteigt.
6.7 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, beim Kunden noch vorhandene
Vorbehaltsware herauszuverlangen und die abgetretenen Forderungen selbst
einzuziehen. Zur Feststellung unserer Rechte können wir sämtliche unsere Vorbehaltsrechte
betreffenden Unterlagen/Bücher des Kunden durch eine zu Berufsverschwiegenheit verpflichtete
Person einsehen lassen.
7. Sachmängel, Haftungsausschluss
7.1 Wir haften dafür, dass unsere Lieferware bei Gefahrübergang mangelfrei ist. Die geschuldete
Beschaffenheit, Haltbarkeit und Verwendung unserer Lieferware richtet sich ausschließlich nach
der schriftlich vereinbarten Spezifikation bzw. Produktbeschreibung. Darüber hinaus gehende
Angaben insbesondere in Vorgesprächen und/oder in Bezug genommenen industriellen Normen
werden nur durch ausdrückliche schriftliche Einbeziehung Vertragsbestandteil.
7.2 Bei Werkstoff - oder Konstruktionsvorschriften des Kunden haften wir nicht für Eignung
oder Zulässigkeit der gewünschten Werkstoffe oder Konstruktionen und haben insoweit
keine besondere Prüfpflicht.
7.3 Unsere Mängelhaftung ist grundsätzlich auf Nacherfüllung beschränkt. Nacherfüllung ist
nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Weitergehende
Mängelansprüche bestehen nur bei Ablehnung, Unmöglichkeit oder Scheitern der Nacherfüllung.
7.4 Stellt sich bei unserer Untersuchung eines vom Kunden gerügten Mangels oder im Zuge
unserer Nachbesserungsarbeiten heraus, dass die Mängelrüge unberechtigt war, können wir
eine nach billigem Ermessen zu bestimmende Vergütung für die Untersuchungs- und/oder
Reparaturarbeiten verlangen. Zurück genommene Lieferware bzw. ausgebaute oder ersetzte
Teile gehen in unser Eigentum über.
7.5 Der Kunde hat die Lieferware nach Erhalt unverzüglich sorgfältig zu überprüfen und
offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich
nach Entdeckung. Transportschäden hat der Kunde sofort beim Überbringer anzumelden.
Bei Nichtbeachtung der Prüf- und Rügepflicht sind Mängelansprüche des Kunden
ausgeschlossen.
7.6 Auf Ersatz von Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Für nicht an der Lieferware selbst entstehende Sach- und Vermögensschäden ist
unsere Haftung insoweit auf den von uns bei Vertragsschluss voraussehbaren typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für die
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder für die schuldhafte Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten bleibt unberührt.
7.7 Mängelansprüche gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der
Lieferware beim Kunden. Dasselbe gilt hinsichtlich von Ansprüchen aus Verletzung von
Nebenpflichten und/oder auf Ersatz von nicht an der Lieferware selbst entstehenden Sach-
oder Vermögensschäden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Haftung wegen arglistigen
Verschweigens eines Mangels, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für die
Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Haftung aufgrund
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.
8. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung
8.1 Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen, Kostenvoranschläge
oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte
vor, auch wenn der Kunde die Kosten für die Konstruktionen usw. übernommen hat. Der Kunde
darf die Konstruktionen usw. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen. Die Lieferwaren darf
er ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren oder von Dritten produzieren lassen.
8.2 Sofern wir Waren nach vom Kunden vorgeschriebenen Konstruktionen liefern, haftet er
uns dafür, dass durch ihre Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige
Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns alle aus solchen Rechtsverletzungen
resultierenden Schäden zu ersetzen.
8.3 Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangte nicht offenkundige Wissen hat der
Kunde Dritten gegenüber geheim zu halten.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Wertheim. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl
Wertheim/Mosbach oder das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht. Anwendbar ist das
deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).